Rechtliche Vertretung


Zusammen für Ihr Recht.

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ermöglicht Steuerberatern spezifische rechtliche Beratungsleistungen für ihre Mandantschaft zu erbringen. Als Nebentätigkeit zu der von uns erbrachten steuerlichen Hauptleistung ist eine rechtliche Beratung zulässig (§5 RDG). Diese Rechtsberatungsleistungen beziehen sich ausschließlich auf die von uns erbrachten steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen. Unsere langjährige Erfahrung erlaubt es uns auch auf diesem Gebiet der steuerrechtlichen Beratung Ihnen vielseitige Unterstützung zu bieten.

Dennoch wissen wir wo unsere „Grenzen“ liegen. Daher können wir auf ein weites Netzwerk aus regionalen und überregionalen Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern verweisen.

Diese umfassenden Maßnahmen setzen wir für Ihre Beratung ein.
Sie möchten wissen wie? Sprechen Sie uns gerne an und besuchen Sie uns vor Ort in Hameln. Wir beraten Sie gerne!